Taufe


Wie schön, dass Sie sich für eine Taufe interessieren! Taufen kann man in jedem Lebensalter. Bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren sind die Erziehungsberechtigten für alle Belange rund um die Taufe ihrer Kinder verantwortlich. Danach entscheiden Menschen selbst, ob und wie sie gerne getauft werden wollen.

Zuständig für eine Taufe ist immer das Pfarramt, bei dem man mit Erstwohnsitz gemeldet ist. (siehe Gemeindezugehörigkeitssuche) Mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer werden Tauftermin, der Taufort und ein vorbereitendes Taufgespräch vereinbart. Außerdem erfährt man alles über die besonderen Tauftraditionen der Heimatgemeinde.

Es ist aber auch möglich, die Taufe in einer anderen Gemeinde durchführen zu lassen. Dazu benötigt man von der Heimatgemeinde eine Zustimmungserklärung, Dimmissoriale genannt.

Für jede Taufe ist Geburtsbescheinigung und ein Taufspruch (siehe unter www.taufspruch.de) erforderlich. Patinnen und Paten benötigen eine Patenbescheinigung ihrer jeweiligen Heimatgemeinde.

Taufen sind kostenfrei. In Ausnahmefällen gibt es eine finanzielle Beteiligung für die musikalische Begleitung und/oder für die Nutzung eines Kirchenraumes außerhalb der Heimatgemeinde. Genaueres dazu erfahren Sie im zuständigen Pfarramt oder auf der Webseite Ihrer Gemeinde.

Weitere hilfreiche und interessante Informationen rund um die Taufe finden Sie unter: https://www.ekd.de/einsteiger/taufe.html oder https://www.ekkw.de/ratgeber/taufe.html.

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